Kostenübernahme
In meiner Praxis behandele ich gesetzlich versicherte und privatversicherte Patient\*innen sowie Selbstzahler\*innen.
Die Grundlage der Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. die gesetzlich vorgegebene Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Auch die Behandlungskosten von Selbstzahler\*innen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Behandlungskosten werden bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zunächst finden ein bis drei Psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu vier Probatorische Sitzungen statt, bevor ich gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stelle. Nach der Genehmigung beginnen wir mit der Behandlung. Eine Überweisung zur Psychotherapie ist nicht notwendig. Einmal im Quartal benötige ich Ihre Krankenversichertenkarte.
Private Krankenversicherung
Die Kostenübernahme ist in der Regel unproblematisch. Ob und in welchem Umfang die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrem Beihilfeträger übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Behandlung bei der Krankenkasse oder dem Beihilfeträger die Information einzuholen, ob und in welcher Höhe die Kosten der Behandlung übernommen werden können.
Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden meist anteilig durch die Beihilfestelle und die Private Krankenkasse erstattet.
Bundeswehr
Sind Sie bei der Bundeswehr verpflichtet, stellt die Truppenärztin/der Truppenarzt als Ihr(e) erste(r) Ansprechpartner*in einen Überweisungsschein für eine psychotherapeutische Behandlung aus. Eigene Kosten müssen Sie nicht tragen.
Bundespolizei
Für Bundespolizisten übernimmt die Bundespolizei durch ihre Heilfürsorge die Kosten für eine Psychotherapie. Es entstehen Ihnen keine Kosten.