Kostenübernahme

In meiner Privatpraxis behandele ich privatversicherte Patient\*innen und Selbstzahler\*innen. Gesetzlich versicherte Patient\*innen, die sich vergeblich bemüht haben, einen ambulanten Therapieplatz zu erhalten, können bei mir Psychotherapie nach dem Kostenerstattungsprinzip beantragen.

Die Grundlage der Abrechnung ist die gesetzlich vorgegebene Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) bzw. der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).

Auch die Behandlungskosten von Selbstzahlenden orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung

Die Kostenübernahme ist in der Regel unproblematisch. Ob und in welchem Umfang die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrem Beihilfeträger übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Behandlung bei der Krankenkasse oder dem Beihilfeträger die Information einzuholen, ob und in welcher Höhe die Kosten der Behandlung übernommen werden können.

Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie werden meist anteilig durch die Beihilfestelle und die Private Krankenkasse erstattet.

Bundeswehr

Sind Sie bei der Bundeswehr verpflichtet, stellt die Truppenärztin/der Truppenarzt als Ihr(e) erste(r) Ansprechpartner*in einen Überweisungsschein für eine psychotherapeutische Behandlung aus. Eigene Kosten müssen Sie nicht tragen.

Bundespolizei

Für Bundespolizisten übernimmt die Bundespolizei durch ihre Heilfürsorge die Kosten für eine Psychotherapie. Es entstehen Ihnen keine Kosten.